Rules of Procedure
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Geschäftsordnung |
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1. |
Der Vorstand wird gebildet aus: |
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1.1 |
dem geschäftsführenden Vorstand, |
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1.1.1 |
Der/die 1. Vorsitzende, |
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1.1.2 |
Der/die 2. Vorsitzende, |
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1.1.3 |
Der/die 1. Kassierer(in), |
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1.1.4 |
Der/die Geschäftsführer(in), |
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1.2 |
dem erweiterten Vorstand, |
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1.2.1 |
Der/die Schriftführer(in), |
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1.2.2 |
Der/die 2. Kassierer(in), |
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1.2.3 |
mindestens 3 Beisitzern oder mehr, die Gesamtzahl der Vorstandsmitglieder aber ungerade ist. |
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2. |
Aufgaben des Vorstandes. |
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2.1 |
Der/die 1. Vorsitzende. |
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2.1.1 |
Er/sie übernimmt in Absprache mit dem / der 2. Vorsitzenden sämtliche Repräsentationsaufgaben und erhält Handlungsbefugnis gegenüber Dritten. |
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2.1.2 |
Er/sie hat den DEF lt. BGB gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten. |
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2.1.3 |
Er/sie stellt alle offiziellen Anträge. |
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2.1.4 |
Er/sie lädt zu den Mitgliederversammlungen ein und führt den Vorsitz. |
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2.1.5 |
Er/sie ist zuständig für die Erstellung der Tagesordnung bei der oben aufgeführten Mitgliederversammlung. |
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2.1.6 |
Der/die 1. Vorsitzende hält die Kontakte zur örtlichen und überörtlichen Presse. Es sei denn nach Abstimmung wird Punkt 2.4.1.6 wirksam. |
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2.2 |
Im Falle der Verhinderung, Krankheit etc. des / der 1. Vorsitzenden übernimmt Der/die 2. Vorsitzende die laufenden Aufgaben. |
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2.3 |
Der/die 1. Kassierer (in). |
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2.3.1 |
Er/sie übernimmt alle Kassengeschäfte des DEF. Hierzu gehören insbesonders: |
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2.3.1.1 |
Die Abwicklung aller anfallenden und notwendigen Buchungsgänge. |
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2.3.1.2 |
Die Beitragseinziehung und die Rechnungserstellung. |
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2.3.1.3 |
Die Kostenabrechnungen, die Reisekostenabrechnungen, zusätzlich alle weiter anfallenden abrechnungstechnischen Vorgänge. |
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2.3.1.4 |
Alle Rechnungen und Belege müssen von mindestens zwei geschäftsführenden Vorstandsmitgliedern gegengezeichnet werden. |
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2.3.2 |
Er/sie hat den DEF lt.
BGB gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten. |
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2.3.3 |
Er/sie hat zur Entlastung des Vorstandes in der Mitgliederversammlung die folgenden, speziellen Aufgaben. |
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2.3.3.1 |
Er/sie hat mindestens zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung die Kassenprüfer (innen) zur Kassenprüfung einzuladen. |
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2.3.3.2 |
Er/sie hat nach der Kassenprüfung, differenziert nach Kosten und Ertragsarten, einen Kassenbericht in bilanzförmiger Form zu erstellen. |
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2.3.3.3 |
Die Führung einer Mitgliederliste. |
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2.3.3.4 |
Er/sie hat für das folgende Geschäftsjahr dem Vorstand einen Vorschlag für einen Haushaltsplan vorzulegen. |
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2.3.3.5 |
Er/sie hat den Haushaltsplan auf der Mitgliederversammlung vorzutragen. |
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2.4 |
Der/die Geschäftsführer (in). |
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2.4.1 |
Der/die Geschäftsführer (in) ist verantwortlich für die Organisation und Durchführung aller Verwaltungsaufgaben des DEF. |
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2.4.1.1 |
Bestellungsvorgänge. |
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2.4.1.2 |
Auswahl und Verwaltung von Materialien (Bilder, Dias, Filme, Geschenke etc. ), die zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit angeschafft werden. |
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2.4.1.3 |
Führen der Vereinschronik in Form von Zeitungsausschnitten, Bildern, Dias und Filmen. |
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2.4.1.4 |
Verschicken von Einladungen zu Vorstandssitzungen, Versammlungen, Infos und Briefen. (Ausgenommen: Rechnungen und Beiträge). |
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2.4.1.5 |
Dem/der Geschäftsführer (in) können durch Vorstandsbeschluss andere Aufgabenbereiche zugewiesen werden. |
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2.4.1.6 |
Kontaktpflege mit allen Presseorganen. Ziele und Interessen des Vereins sollen durch die Berichterstattung in der Presse vertreten werden. Die Pressemitteilungen sind mit dem Vorstand abzustimmen. |
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2.5 |
Der/die Schriftführer (innen). |
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2.5.1 |
Das Amt des/der Schriftführers (in) beinhaltet insbesondere folgende Aufgaben. |
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2.5.1.1 |
Erstellen sämtlicher Protokolle von Arbeits-, Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen. |
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2.5.1.2 |
Erledigung aller anfallenden Schreibarbeiten. |
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2.5.1.3 |
Verteilung von Protokollen und Vermerken zur nächsten Vorstandssitzung an die Mitglieder des Vorstandes gemäß 2.5.1.1 dieser GO. |
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2.6 |
Der/die 2. Kassierer (in). |
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2.6.1 |
Der/die 2. Kassierer (in) übernimmt bei Ausfall des/der 1. Kassierers (in) dessen / deren Aufgaben. |
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2.7 |
Die Beisitzer (innen). |
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2.7.1 |
Die Aufgabe der Beisitzer ( innen ) ist die Planung, Organisation, Koordination und Durchführung aller Aktivitäten, die der Förderung und Intensivierung des Familien- und Jugendaustausches, sowie des Austausches auf sportlichem und kulturellem Gebiet, dienen. |
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2.7.2 |
Aufgaben im Bereich Familie und Jugend. |
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2.7.2.1 |
Organisation und Koordination von Fahrten des DEF. |
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2.7.2.2 |
Organisation und Koordination von Fahrten, die Familien und Jugendliche unternehmen, die keinem Verein angehören oder nicht über einen Verein fahren. |
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2.7.3 |
Aufgaben im Kulturbereich. |
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2.7.3.1 |
Organisation und Koordination von Fahrten, die kulturelle Institutionen unternehmen. |
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2.7.3.2 |
Planung und Organisation von Veranstaltungen des DEF und der VHS. |
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2.7.3.3 |
Kontaktpflege und Zusammenarbeit mit anderen Partnerschaftsvereinen. |
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2.7.4 |
Aufgaben im Sportbereich. |
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2.7.5 |
Aufgaben vor und während des Aufenthaltes von Gästen aus North-Tyneside. |
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2.7.5.1 |
Quartiersuche und Unterbringung. |
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2.7.5.2 |
Betreuung der Gäste vor Ort. |
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2.7.5.3 |
Programmerstellung für englische Gäste. |
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3. |
Ehrenmitgliedschaften und Ausschlüsse. |
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3.1 |
Der Vorstand beschließt Ehrenmitgliedschaften und Ausschlüsse. |
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4. |
Die Kassenprüfer(innen). |
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4.1 |
Die Kassenprüfer(innen) bestehen aus dem/der 1. Kassenprüfer(in), dem/der 2. Kassenprüfer(in). |
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4.2 |
Die Aufgaben der Kassenprüfer(innen) bestehen in: |
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4.2.1 |
Der/den Kassenprüfung(en). Das Verfahren obliegt den Prüfern(innen). |
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4.2.2 |
Der Erstellung eines Berichtes über die erfolgte (n) Prüfung (en). |
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4.3 |
Die Kassenprüfer ( innen ) sind mindestens zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung von dem / der 1. Kassierer ( in ) zur Kassenprüfung ( Jahresabschluss ) einzuladen. |
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4.4 |
Der / die 1. Kassenprüfer ( in ) und die 2. Kassenprüfer ( in ) übernehmen die Prüfung ( en ). |
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5. |
Wahlen |
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5.1 |
Wahlen erfolgen nur durch die
Mitgliederversammlung. Solange keine besondere Wahlordnung durch die Mitgliederversammlung verabschiedet wird, gelten die
allgemeinen Wahlbestimmungen. |
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5.2 |
Wahlen zum
geschäftsführenden Vorstand. |
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5.2.1 |
In Jahren mit gerader Endziffer der/die 1. Vorsitzende und der/die 1. Kassierer(in). |
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5.2.2 |
In Jahren mit ungerader Endziffer der/die 2. Vorsitzende und der/die Geschäftsführer(in). |
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5.3 |
Wahlen zum erweiterten Vorstand. |
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5.3.1 |
In Jahren mit gerader Endziffer mindestens drei Beisitzer(innen). |
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5.3.2 |
In Jahren mit ungerader Endziffer mindestens zwei Beisitzer(innen) und der/die 2. Kassierer(in). |
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5.3.3 |
Jährlich der/die Schriftführer(in). |
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5.4 |
Wahl der
Kassenprüer ( innen ) |
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6. |
Angebotseinholung. |
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7. |
Verteilungskriterien für Reisezuschüsse durch den DEF. |
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7.1 |
Antragstellung. |
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7.2 |
Inhalt des Antrages. |
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7.3 |
Verteilungsmodus. |
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7.3.1 |
Antragsdatum (früher gestellte Anträge werden später gestellten vorgezogen). Eingangsdatum bzw. Poststempel ist maßgebend. |
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7.3.2 |
Erstbesuch (Erstbesucher werden Personen, die bereits in North-Tyneside waren, vorgezogen). |
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7.4 |
Zuschüsse. |
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7.4.1 |
Den zur Verfügung stehenden Geldern. |
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7.4.2 |
Dem jeweiligen Vorstandsbeschluss. |
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7.4.3 |
Bezuschusst werden darf maximal 40% der effektiven Fahrtkosten. Es erhalten auch nur Vereine oder Gruppierungen Zuschüsse, deren Fahrtteilnehmer überwiegend Oer-Erkenschwicker Bürger sind. |
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7.4.4 |
Bei allen DEF-Familienfahrten erhalten DEF-Mitglieder ,aus Eigenmitteln des Vereins, einen höheren Zuschuss als Nichtmitglieder. |
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7.5 |
Fahrtabrechnung. |
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8. |
Rücklagen. |
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8.1 |
Fahrtkosten für Vorstandsbesuche. Fahrtberechtigt ist der geschäftsführende Vorstand. Andere Regelungen können durch Vorstandsbeschluss ergehen. Für derartige Fahrtkosten dürfen nur maximal 50 % der Rücklagen einmal jährlich verwandt werden. |
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8.1.1 |
Notwendigkeit und Dringlichkeit des Besuches. |
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8.1.2 |
Planung einer größeren Veranstaltung. |
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8.1.3 |
Gemeinnützigkeit der Veranstaltung. |
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8.2 |
Spesenaufwendung und Geschenke. |
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8.3 |
Aufwendungen für Unterbringung englischer Gäste am Ort. |
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8.4 |
Kosten aus Anmietung, Buchung etc. von Räumlichkeiten für englische Gäste. |
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9. |
Beitragszahlungen. |
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9.1 |
Jedes Mitglied ist zur Zahlung des jährlich im voraus zu entrichtenden Beitrages verpflichtet. |
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9.2 |
Bleibt der Beitrag aus, so ist wie folgt zu verfahren: |
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9.2.1 |
Zwei Wochen nach Beitragsrückstand erfolgt eine Zahlungserinnerung. |
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9.2.2 |
Vier Wochen nach Beitragsrückstand erfolgt nochmals eine Zahlungserinnerung, verbunden mit der Bitte um Stellungnahme, ob die Mitgliedschaft weiter bestehen soll. |
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9.2.3 |
Erfolgt vier Wochen nach der 2. Zahlungserinnerung keine Ausgleichung des Mitgliedsbeitrages oder keine Stellungnahme so erfolgt, auf Beschluss des Vorstandes, der Ausschluss des betroffenen Mitgliedes gemäß Satzung 6.1 |
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10. |
Die Speicherung der Mitgliedsdaten erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes. |
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1. Vorsitzende(r) |
2. Vorsitzende(r) |
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1. Kassierer(in) |
Geschäftsführer(in) |
Oer-Erkenschwick im Mai 2004

